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Schadenkorrespondenz mit Versicherungen

Wir haben mit vielen Versicherungen einen Partnervertrag/Kooperationsvertrag unterschrieben. Somit verpflichtete wir uns, nach Erhalt eines Instandsetzungsauftrages innerhalb kürzerster Zeit Verbindung mit dem Geschädigten aufzunehmen.

In diesem Telefonat wird mit dem Kunden geklärt ob sein Fahrzeug noch fahrbereit ist oder nicht? Sollte es nicht mehr fahrbereit sein wird der Kunde sofort mit einem entsprechenden Mietwagen versorgt und sein Fahrzeug in unsere Firma verbracht. Alternativ wird mit dem Kunden ein Wunschtermin für die Reparatur vereinbart.

Das Auto wird kalkuliert nach Herstellervorgaben, es werden Bilder vom Schaden erstellt und per EDV an die jeweilige Versicherung versandt. Nach Erhalt der Kalkulation und allen schadensbedingten Unterlagen erteilt die Versicherung zeitnah eine Reparaturfreigabe.

Die für die Reparatur nötigen Teile und allen notwendigen Materialien werden bestellt und die Reparatur beginnt.

Nach Fertigstellung wird die Reparaturrechnung und alle verlangten Lieferantenrechnungen mit dem Reparaturablaufplan an die jeweilige Versicherung versandt. Per Post oder per EDV.

Hat der Kunde eine Abtretungserklärung unterschrieben muss er sich nicht weiter mit der Rechnung etc. beschäftigen. Die Versicherung reguliert direkt mit Auto Christian, der Kunde erhält eine Rechnungskopie und zahlt an uns ggf. noch den Selbstbehalt.

Das Auto wird ihm wieder gereinigt und kostenfrei zugestellt.

>> Der Auto-Christian Film - so funktioniert Schadensabwicklung

 
Auto Christian Unfallinstandsetzung